An dieser Stelle geht es um mehr, als dass professionelle Fachkräfte sich liebevoll um die Erziehung und Bildung eures Kindes kümmern. Es geht darum, dass euer Kind den Kindergarten als einen sicheren Ort erlebt, an dem es sich ohne Angst vor Übergriffen frei entfalten kann.
Dass Kinder durch „sexuellen Missbrauch“ gefährdet sind, ist kein Geheimnis und dass dies leider überwiegend im Nahbereich der Kinder geschieht, auch nicht. Seit einigen Jahren jedoch geraten dabei immer mehr auch Institutionen, wie beispielsweise Kindertagesstätten, ins Visier der Öffentlichkeit. Das Wissen darum ist erschreckend und belastend. Trotzdem sind wir dazu aufgerufen, uns diesem Problem zu stellen und entsprechende Maßnahmen zur Prävention zu entwickeln. Dazu gehören unter anderem, dass Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen erweiterte Führungszeugnisse vorlegen müssen und gemeinsame Regeln vereinbart werden, die das Miteinander bestimmen und einen messbaren Rahmen schaffen. Nur dann ist es auch möglich, Regelverstöße wahrzunehmen, auf Abweichungen zu reagieren und dagegen vorzugehen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg e.V. hat eine Broschüre zu diesem Thema mit dem Titel „Kitas - ein sicherer Ort für Mädchen, Jungen und Fachkräfte“ herausgegeben, die ihr bei uns im Kindergarten erhalten könnt.
Gerne sind wir bereit, mit euch über dieses Thema ins Gespräch zu kommen.
Es geht jedoch nicht darum, sich der fachlichen Aufgabe und Verantwortung durch Mitteilungen an das Jugendamt zu entledigen, in der Erwartung, dass nun andere handeln und tätig werden.
Das Gesetz sieht dies eindeutig nur für den Fall vor, dass eigene Bemühungen und Anstrengungen zur Abwendung einer konkreten Gefährdung des Kindeswohls gescheitert sind.
Sollten Verdachtsmomente im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung durch MitarbeiterInnen unserer Einrichtung aufkommen, spricht die Leitung unverzüglich mit der beschuldigten Person.
Führt das Gespräch zu dem Ergebnis, dass möglicherweise „gewichtige Anhaltspunkte“ für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, so werden unverzüglich weitere Maßnahmen eingeleitet (wie die Hinzuziehung weiterer Kräfte nach §8a SGB VIII, Information des Jugendamtes, bis hin zur möglichen Suspendierung der betroffenen Person).